Bereits in meinem Blogartikel „Brandstifter schreit Feuer“ habe ich ausführlich über die Hetzkampagne der Ratinger AfD gegen das örtliche Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium berichtet. Wer denkt, dass es sich dabei um temporäre Ausfälle der AfD Ratingen handelt, ignoriert, dass hier mit System und gezielt gegen Vertreter von Institutionen und Personen des öffentlichen Lebens gehetzt wird, um die eigene rechtsextreme Agenda nach vorne zu treiben.

AfD Ratingen hetzt weiter gegen Lehrer:innen

Die Ratinger Ratsfrau Karla Ulrich und Ehefrau des rechtsextremen Ratinger AfD-Vorsitzenden Bernd Ulrich, nutzt ihre Arbeit im Schulausschuss der Stadt Ratingen auch weiterhin für eine unanständige und fragwürdige Hetz- und Lügenkampagne gegen das alt-ehrwürdige Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium.

Auf Instagram behauptet Frau Ulrich am 02. und 06. Januar, es lägen „viele Informationen“ von Schüler:innen vor, dass es „einige Lehrer“:innen an Ratinger Schulen gebe, die angeblich von ihrer „links-extremen-links-grünen Grundhaltung keinen Hehl machen – vor allem während des Unterrichts nicht“ – und Schüler:innen unter Druck setzen, die mit dieser Meinung nicht übereinstimmen.

Ich möchte an dieser Stelle zunächst ganz klar festhalten, dass Frau Ulrich die Unwahrheit verbreitet und ihr oder der Ratinger AfD keinerlei verwertbare Hinweise für ein derartiges Verhalten von Ratinger Lehrer:innen vorliegen, die mehr sind als bloßes Hörensagen eines offenbar rechtsextremen Schülers, der wahrscheinlich wegen rechtsextremer Äußerungen von Lehrer:innen im Rahmen des Unterrichts Widerspruch bekommen hat.

Abgesehen davon, dass es für ein Mitglied des Schulausschusses der Stadt Ratingen zumindest unanständig ist, in einer derartigen Weise eine Hetzkampagne gegen eine Schule zu führen, liegt Frau Ulrich in ihren Ausführungen auch von Anfang bis Ende falsch und offenbart, dass sie – wie der überwiegende Teil der AfD – einfach grundlegende Prinzipien unserer demokratischen Grundordnung nicht verstanden hat.

Serviceteil für AfD-Politiker:innen

Als Vertreter der freundlich-bürgerlichen Antifa bin ich immer gerne bereit zu helfen. Daher ein kurzer Exkurs in die Untiefen der Schulpolitik:

1. Aufgaben des Schulträgers

Bevor wir einen Blick auf die inhaltliche Thematik werfen, sei erwähnt, dass Frau Ulrich Mitglied des Schulausschusses der Stadt Ratingen ist. Die Stadt Ratingen ist der sogenannte „Schulträger“ und im Rahmen der kommunalen Ordnung für den Betrieb des Schulen verantwortlich. Dies umfasst Gebäude, Ausstattung, Grünflächen, Personal wie Hausmeister etc. Der Schulausschuss kann z.B. den Neubau einer Schule beschließen, Renovierungsarbeiten oder die Anschaffung von iPads für den Unterricht. Er kontrolliert auch die Arbeit der Stadtverwaltung in Bezug auf die Aufgaben als Schulträger.

Inhaltlich, pädagogisch oder dienstrechtlich hat die Stadt – und damit der Schulausschuss – rein garnichts zu melden. Die Verantwortung für die schulfachliche Aufsicht obliegt alleinig der Oberen Schulaufsicht – in diesem Falle der Bezirksregierung Düsseldorf. Natürlich kann Frau Ulrich Hinweise von Schüler:innen sammeln, allerdings würde die Bezirksregierung Düsseldorf diese wahrscheinlich noch nicht einmal entgegennehmen, da Frau Ulrich als dritte Person überhaupt nicht befugt wäre Beschwerde bei der Oberen Schulaufsicht einzulegen. Der Aufruf im Instagram-Video dient also einzig einem Zweck: Schüler:innen aufzustacheln, Hetze zu verbreiten und ggf. Material für weitere Hetzkampagnen zu sammeln. Das passt zur Tradition der Petz-Telefone verschiedenster AfD-Landesverbände, die damit Unfrieden in unseren Schulen säen wollen.

Frau Ulrich sollte sich also lieber um die Toiletten an den Ratinger Schulen kümmern (ihr Mann kann sicherlich mit Tipps zur Seite stehen), als sich in Fragen der Schulaufsicht einzumischen und Unfrieden zu stiften.

2. Der Beutelsbacher Konsens

Frau Ulrich führt so dann den sogenannten „Beutelsbacher Konsens“ ins Feld, leider ohne im Detail verstanden zu haben, was dieser überhaupt besagt. Nach Verständnis von Frau Ulrich leitet sich daraus ein „Neutralitätsgebot“ für Lehrer:inen ab. Das ist aber nun keineswegs der Fall. Der Beutelsbacher Konsens besagt:

  1. Das sogenannten „Überwältigungsverbot“, was besagt, dass Lehrkräfte Schüler:innen keine Meinug aufzwingen dürfen.
  2. Das „Gebot der Kontroversität“ , was besagt, dass Positionen, die in Wissenschaft und Politik kontrovers behandelt werden, auch im Unterricht kontrovers diskutiert werden müssen. Ein Neutralitätsgebot leitet sich daraus für Lehrer:innen allerdings explizit nicht ab. Ganz im Gegenteil: Es ist Konsens, dass menschenverachtende oder rassistische Positionen eben nicht gleichberechtigt dargestellt werden sollen.
  3. Das Prinzip der „Schülerorientierung“ soll Schüler:innen befähigen politische Themen zu analysieren und sich selber aktiv in die politische Prozesse einzubringen.

Selbst wenn Frau Ulrich verwertbare Hinweise vorliegen würden, so würde nichts davon gegen den Beutelsbacher Konsens verstoßen.

3. Die Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen

Als Mitglied des Schulausschusses, die offenbar ihre Rolle (fälschlicherweise) auch in der Beurteilung innerschulischer Themen sieht, sollte man dann von Frau Ulrich zumindest erwarten dürfen, dass sie sich über Telegram und TikTok hinaus einmal umfassend über die Richtlinien der Bildungs- und Erziehungsgrundsätze unseres Landes informiert.

Die Richtlinien Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen geben da einen sehr eindeutigen Hinweis und Ministerin Feller ist bei diesem Thema sehr klar und eindeutig positioniert:

„Schule ist kein werteneutraler Ort. Pädagogisches Handeln in Schule ist von demokratischen Werten und Haltungen getragen, die sich aus den Grundrechten des Grundgesetzes und aus den Menschenrechten, aus der Landesverfassung und dem Schulgesetz ableiten.“

Richtlinien Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

Ich übersetze mal für Frau Ulrich und die AfD-Ratsfraktion: Sollte ein Schüler oder eine Schülerin im Rahmen des Unterrichts mit rechtsextremen, rassistischen oder anti-demokratischen Äußerungen auffallen (was z.B. bei Mitgliedern der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem geführten Jungen Alternative durchaus naheliegen könnte), so sind Lehrer:innen und Pädagog:innen geradezu verpflichtet, diesem offensiv entgegenzutreten.

Natürlich kann es sein, dass für Frau Ulrich, deren Mann die Bundesregierung schon mal als „Regime“ bezeichnet und von „Kartellparteien“ spricht, die Sicht auf unser Grundgesetz und die freiheitlich demokratische Grundordnung schon derart verrutscht ist, dass man die Verteidigung demokratischer Werte und Grundhaltungen durch Lehrer:innen als „links-extremen-links-grünen“ Übergriff empfindet. Das würde dann aber nur nahelegen, wie sehr die Anhänger:innen der AfD sich bereits vom Boden des Grundgesetztes entfernt haben.

Demokratiezersetzung und Gestapo-Methoden

Nun ist es am Erstaunlichsten, dass die Mitglieder des Schulausschusses der Stadt Ratingen und die vertretenen Fraktionen von den Ausfällen von Frau Ulrich und der AfD trotz der Medienberichterstattung bislang offenbar recht wenig mitbekommen haben. Erstaunlich ist auch, dass einige Ratsmitglieder auch nach Vermittlung des Sachstandes die Position vertreten, dass man das Verhalten der AfD nicht durch irgendwelche Maßnahmen „aufwerten“ möchte.

Das ist umso erstaunlicher, als das es sich hier nicht einfach um blödsinnige Meinungsäußerungen einer rechtsextremen Politikerin handelt, sonder um demokratiezersetzende Gestapo-Methoden, die gezielt Lehrer:innen und Schulen unter Druck setzen wollen, die ihre Aufgabe Ernst nehmen und Schüler:innen das Wesen unser freiheitlich-demokratische Grundordnung vermitteln. Diese Aktionen sind zudem dazu geeignet, den Schulfrieden zu stören und sollten von den im Rat der Stadt Ratingen vertretenen Parteien auf Schärfste verurteilt und missbilligt werden.

Zum Schluss ein schon einige Jahre alter Beitrag der „links-extremen-links-grünen“ NDR-Sendung extra 3, die das Thema noch einmal auf den Punkt bringt: